Informationen zur Gelbfieberimpfung

Von vielen Ländern, in denen Gelbfieber vorkommt oder in denen sich das Virus ausbreiten könnte, wird bei Einreise aus einem Gelbfieber-Infektionsgebiet im Interesse des Schutzes vor einer Einschleppung eine Gelbfieber- Impfbescheinigung gefordert. Darüber hinaus empfehlen alle Gelbfieber-endemischen Länder allen Einreisenden die Impfung im Interesse ihres persönlichen Schutzes.

 

Die Impfung muss von einer durch die Landesbehörden autorisierten Gelbfieberimpfstelle vorgenommen werden und wird in die „internationale Impfbescheinigung“ des Impfpasses eingetragen. Sie ist ab dem 10. Tag nach der Impfung lebenslänglich gültig, das heißt die Impfung sollte, wenn möglich, spätestens 10 Tage vor Einreise in eine Gelbfieber-Region erfolgt sein. Die Impfung wird mit einem Siegel in Ihrem Impfpass dokumentiert. Bitte achten Sie darauf, Ihren Impfpass bei Einreise in ein Land, das die Gelbfieber-Impfung verlangt, als Reisedokument mitzuführen. In einigen Ländern kommt es saisonal zu Gelbfieber-Ausbrüchen. In dieser Zeit kann es sein, dass einzelne Länder zeitweise eine Gelbfieber-Impfung bei der Einreise verlangen.

 

Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Praxis.